Postzwang / Outingverbot
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Tink
Gelöschter Benutzer
Re: Postzwang / Outingverbot
von Tink am 04.05.2011 21:30Naja es gibt aber auch welche da fällt es den anderen nicht auf das die noch nichts gesagt haben ^^
Re: Postzwang / Outingverbot
von Chrack am 05.05.2011 10:20Ich finde grundsätzlich sollte man einen Schreib-Zwang einführen. Wie oft geschrieben werden muss, muss man festlegen, aber ich bin auch dafür, dass man diesen Schreibzwang, gerade bei großen Spielen auch mal aussetzen kann. Das heißt, wenn ich jetzt mal ein Wochenende nicht ins Netz kann, einfach eine PN an den SL und dieser teilt bei seinem nächsten Beitrag im Forum allen mit, dass XY die nächsten zwei Tage nichts schreiben muss...so bekommt man die Spieler, die sich nur anmelden, aber nichts schreiben aus dem Spiel ohne jemanden zu gefährden, der einfach mal ne gweisse Zeit nicht ins Netz kann...
Re: Postzwang / Outingverbot
von Chrack am 10.05.2011 17:24aus aktuellem anlass hole ich das mal wieder hoch, gibt es jetzt eine eindeutige regelung, was mit spielen passiert, die sich outen? ich bin für konsequenz, auch wenn clodo das im aktuellen spiel direkt editiert hat, haben jetzt einige spieler einen wissensvorsprung gegenüber anderen, ich finde da sollte man durchgreifen und jemanden in den wlad rennen lassen...
Re: Postzwang / Outingverbot
von Myrienna am 10.05.2011 18:16Wenn Postzwang aktiv ist und Outingverbot gilt und es jemand missachtet, sollte definitiv etwas passieren, meiner Meinung nach.
Bei Postzwang ist es ja so geregelt, dass man einmal (nach 24 Stunden oder einer Runde eben) verwarnt wird, sollte bis zur nächsten Runde oder eben weitere 24 Stunden später keine Reaktion kommen, wird der Betroffene in den Wald rennen.
Bei Outingverbot gab es bis jetzt immer Punkteabzug, allerdings sind die Punkte momentan abgeschafft, bis es die Highscorespiele gibt, deswegen würde ich sagen, bei eindeutigem Outing (also Nennung der Rolle oder eindeutige Komentare wie "Ich sehe heute Nacht, was du bist" oder "heute Nacht fresse ich dich") wird der Betroffene direkt in den Wald rennen, da es das ganze Spiel kaputt macht.
Wenn man sich indirekt outet, und es auch nur in Betracht kommt, es könnte eine andere Rolle gemeint sein, ist es kein Outing, sondern ein Tipp zur Rolle. Wenn es aber nur auf eine einzige Rolle verweist, ist es Outing!
Jemand der sich einmal geoutet hat sollte vielleicht auch irgendwo für eine gewisse Zeit aufgeführt werden, damit andere gewarnt sind und es nochmal eine zusätzlich Strafe ist.
Ich würde sagen, dafür könnte ich im Moderatorenbereich einen Thread eröffnen, wo jeder Outing melden darf und die Liste dann entsprechend aktualisiert wird!
Übrigens darf so jemand bei den Highscorespielen einige Zeit nicht mitspielen, allerdings nicht für immer, das wäre wohl zu hart bestraft.
Liebe Grüße,
Admin Myrienna
Re: Postzwang / Outingverbot
von Chrack am 12.05.2011 02:45so ich finde hier sollte endlich mal eine Regelung gefunden werden, die man in die Anleitung aufnimmt, deshalb hier mein Vorschlag:
Ich bin der Meinung es sollten definierte Konsequenzen für Outing (beim Spiel mit Outingverbot) und Inaktivität (beim Spiel mit Postzwang) geben, damit die Spieler wissen, auf was sie sich einstellen müssen und wie der SL auf welche Situation reagiert.
Also erst einmal definieren:
Outing: Outing ist für mich nicht nur dass namentliche Nennen der Rolle sondern ein offensichtlicher Rollenhinweis, der nur auf eine Rolle hindeuten kann (z.b. "Ich sehe mir dich heute Nacht mal an" oder "Wenn du mich lynchst, nehme ich dich mit in den Tod"). Sollte jemand in seinem Beitrag den Namen seiner Rolle verstecken (z.b. wenn man nur die anfangsbuchstaben liest) ist das kein Outing.
Welche Konsequenzen hat Outing trotz Outingverbots?
Ich bin der Meinung unerlaubtes Outen sollte direkt zum Ausschluss vom Spiel führen, da es den Verlauf einen Spiels maßgeblich beeinflussen kann!
Inaktivität: Inaktivitat ist für mich das überhaupt-nicht-posten. Selbst ein Beitrag wie "bin noch da" zeigt, dass das Spiel nicht vergessen wurde und man mitliest und ist deshalb m.M.n. nicht als Inaktivität zu werten.
Welche Konsequenzen hat Inaktivität trotz Postzwangs?
Meiner Meinung nach sollte auch hier relativ konsequent gehandelt werden, da Inaktivität wie ich finde respektlos ist. Es zeigt, dass man sich für ein Spiel anmeldet, aber im Endeffekt kein Interesse hat es bist zum Ende durchzuführen. Also plädiere ich auch hier bei einem Tag Inaktivität den Ausschluss vom laufenden Spiel. Ich wäre allerdings dafür, dass das vorherige Anmelden von inaktiven Tagen (wegen Stress oder keiner Möglichkeit das Internet zu nutzen) toleriert wird. Dazu schreibt der Sppieler an den SL: "Von Tag X bis Tag Y kann ich leider nichts schreiben" Das kündigt der SL im Forum an und damit ist auch dieses Problem geregelt. Man kann noch darüber diskutieren, ob man eine maximale Anzahl an Tagen, die man sich entschuldigen kann festlegt, da wenn man zu häufig fehlt, ein einschätzen des Spielers (worauf das Spiel ja beruht) nicht mehr möglich ist.
Auch das Editieren von Beiträgen, dass verboten ist sollte mit Konsequenzen belegt werden:
Ich bin dafür, dass man den Spieler, wenn er einen Beitrag im Speil bearbeitet, einmal darauf hinweist, dass das bearbeiten von Beiträgen nicht gestattet ist, beim zweiten Mal folgt der Ausschluss vom laufenden Spiel. Ja, das mag hart klingen, besonders, wenn man einfach schnell aus einem :arrow ein machen möchte, aber es kann den Spielverlauf erheblich beeinflussen und so schlimm ist es auch nicht, wenn mal ein Name falsch geschrieben wurde, oder ein Rechtschreibfehler nachträglich entdeckt wird, den schreibt man einfach noch einmal in einen neuen beitrag, das ist doch kein problem...
Re: Postzwang / Outingverbot
von Myrienna am 12.05.2011 10:01Da bin ich absolut dafür!
Allerdings würde ich eine kleine Änderung vornehmen, nämlich wenn man den Postzwang 24 Stunden nicht einhält, wird man vom SL ermahnt, kommt dann keine Reaktion und keine Entschuldigung, rennt man in den Wald.
Diese Ermahnung wird nur einmal im Spiel gemacht, beim zweiten "nicht-einhalten" wird der Spieler direkt in den Wald geschickt.
Und wenn wir das gerade so schön aufrollen würde ich gerne noch den Lynchzwang ansprechen!
Es gibt leider immer noch sehr viele, die ihn nicht einhalten wenn er aktiv ist (siehe Spiel 6) deswegen würde ich ab jetzt festlegen, wer ihn einmal nicht einhält bekommt eine Verwarnung, beim zweiten mal wird er in den Wald rennen. (wie beim Postzwang eben) Und es wird auch nur eine einzige Verwarnung im ganzen Spiel ausgesprochen.
Ich bin auch dafür, dass die Verwarnten im ersten Post des Spiels aufgeführt werden, damit man sich das anschauen kann und der Spielleiter es nicht vergisst.
Ich überlege auch, ob ich disqualifizierte Spieler in die Liste der Verwarnten und Gesperrten aufführen soll... Es wird natürlich keine weitere Strafe geben, die Disqualifikation ist ja schon die Strafe, aber ich finde, man sollte so einen Überblick bekommen, wer wiederholt gegen die Regeln verstößt und bei solchen dann kurzen Prozess machen und die Verwarnung direkt weg lassen.
Liebe Grüße,
Admin Myrienna
Re: Postzwang / Outingverbot
von Xemnas am 12.05.2011 15:46Ich hab eine Fe zum Thema Outing:
Zählt es als outing, wenn ich wie beispielsweise in Spiel 5/4 geschehen Satzanfänge von oben nach unten lesen kann um eine Rolle zu erfahren/meine Rolle bekannt zu geben?
Ich glaube Chrack hatte angefangen mit "von-oben-nach-unten-lesen" um seine Rolle mitzuteilen (Amor).
Ist das schon outing oder nur ein Hinweis?
Re: Postzwang / Outingverbot
von Chrack am 12.05.2011 15:57ja, ich habe damit angefangen, also laut meiner definition ist das kein outing, da es nicht offensichtlich ein rollehinweis ist, hoffe ihr versteht, wieso das wort offensichtlich so wichtig ist in der definition...
also wenn alle eindeutig sehen, dass der satz ein rollenhinweis sein soll, dann ist es outing, wenn der hw in einem text versteckt ist, von dem aber keiner weiß, dass da ein rollenhw drin ist (wie bei meiner und deiner "von-oben-nach-unten-les-methode) dann wäre es kein outing