Outing

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Chrack

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Re: Outing

from Chrack on 06/07/2011 03:37 PM

Dieser Meinung bin ich nicht, denn auch der Beschwörer ist eine Rolle die für die Dorfbewohner spielt. Wenn er der Meinung ist, dass jemand durch sein Schweigen an einem Tag zu Unrecht verdächtigt wird (wobei ich finde sowas fällt im Normalfall eh auf, wenns nicht ein relativ inaktiver Spieler ist), kann er ja immer noch allen mitteilen dass dieser möglicherweise beschworen wurde. Außerdem finde ich es nicht so verdächtig, wenn jemand einen Tag lang mal nichts schreibt. Jeder von uns hat auch ein Privatleben außerhalb des Forums, so wie ich gestern 12 Stunden in der Uni verbracht habe, macht mich das deshalb verdächtig? Nein, jeder heir versteht denke ich, wenn jemand einen Tag lang mal nichts schreiben kann. außerdem fällt das beschworen sein den aufmerksamen spielern bei spielen mit postzwang eh auf, da dieser ja sonst nachdem er einen tag lang nichts geschrieben hat, aus dem spiel ausscheiden müsste.

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Woelf

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Re: Outing

from Woelf on 06/07/2011 03:28 PM

von Chrack:

Outen der Bestochenen: erlaubt, aber eventuell erst nach der Lynchung (dann müsste man dem FSP die Möglichkeit geben dem Bestochenen eine Begründung vorzulegen, die er nutzen soll beim anklagen)


Du meintest sicherlich, dem Süßi (statt dem FSP) die Möglichkeit geben, dem Bestochenen eine Begründung vorzulegen, die er beim Anklagen nutzen soll/kann???

Outen der Beschworenen: nicht erlaubt [...] Outen des Beschworenen: Hier ist es viel wichtiger, dass niemand hinterher sagt, dass er Bestochen wurde, denn das ist der einzige Sinn dieser Rolle mit dieser Aktion Verwirrung zu stiften oder das Dorf einen Tag lang vor einer bestimmten Meinung zu schützen.


Dem kann ich mich leider nicht ausnahmslos anschließen, da der Sinn des Beschwörers bzw. des Beschwörens weniger im Verwirrung-Stiften liegt, sondern, wie du schon selbst sagst, mit dieser Aktion das Dorf einen Tag lang vor einer bestimmten Meinung zu schützen... Wobei die Betonung hier auf einem Tag liegt und nicht länger... Folglich finde ich es nur all zu legitim, dass der Beschworene nach seinem Schweige-Tag sein Nichts-tun dementsprechend begründen darf (Wohlgemerkt danach, nicht währenddessen er eigentlich noch schweigen müsste...)!!! Da dieser sonst selbst, wie schon begründet, Ziel neuer Anklagen wird!!! Infolgedessen hätte der Beschwörer einfach zu viel Macht, weil er ja so einfach jedem ein "wölfisches Verhalten" anhängen kann (da niemand sich dementsprechend rechtfertigen darf), anstatt ihn lediglich für einen Tag aus dem Spiel zu nehmen!!!

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AliceAcid
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Re: Outing

from AliceAcid on 06/07/2011 12:41 PM

Das fände ich z.B. einen guten Kompromiss, der Süßi kann zusätzlich zum Bestechen eine Begründung mitgeben die der Bestochene vertreten soll (Bsp. "Ich klage XY an weil er/sie sich verdächtig verhalten hat als er/sie sagte...") oder eine Art Rahmenbedingung (blödes Beispiel weil mir gerade nix besseres einfällt: "Mein Bestochener soll XY erst anklagen wenn schon eine andere Anklage gegen einen anderen Spieler erhoben worden ist"), das würde ihm dann, wenn er das wünscht, ermöglichen seine Bestechung besser zu tarnen, wenn er darauf keinen Wert legt und durch die unbegründete Anklage klar wird dass Bestechung im Spiel ist, ist das das Problem des Süßis.

Aber ich bleibe bei meiner Meinung dass man trotz aller eventuellen Offensichtlichkeit erst nach der Lynchung eine Bestechung zugeben dürfen sollte. Wenn andere früher drauf kommen ist das halt das Risiko dass der Süßi eingeht.

Gleichzeitig gebe ich Chrack recht, es sollte auch bei Siamesen keine festgefahrenen Rollen geben.

Reply Edited on 06/07/2011 03:01 PM.

Chrack

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Re: Outing

from Chrack on 06/07/2011 12:26 PM

Ich bin der Meinung, dass die Meinungen hier teils sehr inkosequent sind, um zu zeigen was ich meine geh ich mal auf alle vier Situationen ein:

Outen von Anderen: Das muss auf jeden Fall erlaubt sein. Wo kämen wir denn hin, wenn man nicht mal mehr sagen dürfte "Ich glaube das XY ein Werwolf ist" ich denke dass WW auch eine Rolle ist, wird beim drüber nachdenken schnell vergessen.

Outen der Verzauberten: Ich denke in einem gewissen Rahmen muss das möglich sein, weil man sonst so gut wie keine Chance hat den FSP zu finden. Natürlich kann man sagen die Verzauberten werden schon argumentieren und wenn jemand Verzaubertes angeklagt ist widersprechen, aber da kann man denke ich schwer die Grenze zu Outing ziehn. Wenn ich sag: ich weiß, dass XY kein FSP sein kann, oute ich damit mich und ihn als verzaubert. Wo also zieht man die Grenze? Ich finde es nämlich auch ziemlich blöd, wenn Mitte des Spiels von einem Verzauberten eine Liste veröffentlicht wird, auf der alle Verzauberten genannt sind (wie es in den letzten Spielen ja gehandhabt wurde)

Outen des Bestochenen:
Natürlich sehe ich auch, dass diese Rolle verwirrung stiften soll, allerdings wird auch hier beim Argumentieren das ein oder andere vergessen. Wie Woelf sagt, was macht der Bestochene wenn er gebeten wird seine Meinung zu begründen. Wenn ich bestochen wurde und einfach, ohne Begründung jemanden anklage, dann fällt das auf, da ist das egal, ob ich dazuschreibe, dass ich kekse mag oder nicht. das käme ebenfalls einem outing gleich. Außerdem kann ich nicht nachvollziehen, dass viele das Bestechen als etwas negatives ansehen. Der Süßwarenhändler spielt (außer beim Siamesen) FÜR das Dorf, wieso sollte man davon ausgehen, dass derjenige, den er anklagen lässt ein Dorfbewohner ist? Beim Siamesen ist das was anderes, dort hat sich mittlerweile eingebürgert, dass der Süßi gleichzeitig ein Wolf ist, diese Entwicklung finde ich auch alles andere als gut, dass man an Hand der Zweitrolle schon Schlüsse ziehen kann was die andere Rolle ist (ergibt sich auf allzu oft gleichen Rollenkombinationen) Also alles in allem finde ich es nicht schlimm, wenn der Bestochene dies sagen darf, der Vorteil für den Süßi, durch die abgegebene Lynchstimme bleibt ja erhalten. Anders sehe ich es beim...

Outen des Beschworenen: Hier ist es viel wichtiger, dass niemand hinterher sagt, dass er beschworen wurde, denn das ist der einzige Sinn dieser Rolle mit dieser Aktion Verwirrung zu stiften oder das Dorf einen Tag lang vor einer bestimmten Meinung zu schützen. Diese Rolle ist vor dem Outen deutlich beschützenswerter, als der Süßi. Ich kann es nicht nachvollziehen, wenn Leute dafür sind, dass Beschworene das hinterher sagen dürfen, aber Bestochene nicht. Ich bin der Meinung wenn jemand die Klappe halten sollte, dann auf jeden Fall der Beschworene...

Also letztendlich bin ich der Meinung:

Outen von anderen: erlaubt
Outen der Verzauberten:
nicht erlaubt, Bedingungen festlegen, was als Outing gilt, was nicht
Outen der Bestochenen: erlaubt, aber eventuell erst nach der Lynchung (dann müsste man dem Süßi die Möglichkeit geben dem Bestochenen eine Begründung vorzulegen, die er nutzen soll beim anklagen)
Outen der Beschworenen: nicht erlaubt

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Reply Edited on 06/07/2011 03:32 PM.

Woelf

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Re: Outing

from Woelf on 06/07/2011 11:54 AM

Bin auch der Meinung, dass man im Nachhinein sagen darf, dass man vom Beschwörer zum Schweigen verdammt wurde... Ansonsten findet man sich nämlich schnell selbst am Galgen wieder, weil man sich durch seine Enthaltung sehr verdächtig gemacht hat… Wurde man hingegen vom Süßi bestochen, finde ich, sollte man den Mund halten und sollte man doch mal explizit von den anderen Mitspielern aufgefordert werde, zu seiner "komischen" Anklage Stellung zu nehmen, dann sollte die Rechtfertigung, wenn überhaupt, nur durch die Blume geschehen, soll heißen, das eigene Handeln nicht offen auf den Süßi geschoben werden… ;-)
Hat man andere Rollen hingegen entdeckt/durchschaut/gesehen, finde ich, ist deren Preisgabe das Erwünschteste der (Düsterwald-)Welt…

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AliceAcid
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Re: Outing

from AliceAcid on 06/07/2011 10:54 AM

Ja allerdings...persönlich bin ich dafür dass man nachträglich drauf hinweisen darf dass man beschworen worden ist, der Sinn des Beschwörens ist ja einen Tag lang nichts sagen zu dürfen aber dem Spieler kann es evtl das Genick brechen wenn er danach nicht sagen darf warum er geschwiegen hat...passiert ja oft genug das Leute die keine Stellung beziehen sich verdächtig machen.
Was ich nicht ganz verstehe ist warum die vom Flötenspieler verzauberten so offen sagen dürfen wenn sie verzaubert worden sind (allerdings mag ich die Rolle sowieso nicht übermäßig aber das gehört nicht hier her ;) )

Wenn man vom Süßi bestochen wurde ist meine Meinung das man auch erst drüber reden dürfen sollte wenn die Lynchung für die man bestochen wurde vorbei ist. Sätze wie "Ich klage diese Person bloß an weil ich nen Keks gerkiegt hab) verdirbt irgendwie den ganzen Sinn der Aktion und der Süßi kanns gleich bleiben lassen. Wer gibt seine Stimme schon gegen nen Angeklagten ab der nur angeklagt wird weil er bestochen ist

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Chrack

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Re: Outing

from Chrack on 06/07/2011 12:56 AM

dann sollte man aber auch regeln für das "outen" eines verzauberten oder beschworenen festlegen denke ich...

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Thianna
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Re: Outing

from Thianna on 06/07/2011 12:23 AM

fremde rollen sollte man sagen dürfen wenn man sie entdeckt.
mit dem keks das geht wirklich gegen den sinn der rolle. das muss besser festgelegt werden

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Bella

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Outing

from Bella on 06/06/2011 10:39 PM

Hallo,

mich würde interessieren, wie das mit dem Outing genau aussieht.

wenn Outing inaktiv ist, muss man dann nur seine eigene rolle geheimhalten oder auch die der anderen?

Und: Darf man sagen, dass der Süßi einen beschworen hat?

LG bella

(ich würde sagen man darf alles nicht...)

XXX

Edna war hier. 


Reply Edited on 06/07/2011 03:02 PM.

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